Zuletzt aktualisiert am 14. Januar 2023
Das Verpackungsgesetz bezweckt eine möglichst geringe Auswirkung von Verpackungsabfällen auf die Umwelt. Ziel des Gesetzes ist es dabei, die Recyclingquoten zu erhöhen.
Grundlage ist nur der Versand an Endverbraucher. Händler müssen dabei dementsprechend nachweisen wieviel Verpackung angefallen ist.
“Eine Verpackungslizenzierung ist laut Verpackungsgesetz sowohl für Hersteller als auch Händler obligatorisch, die Verkaufsverpackungen erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen. Sie gelten in diesem Fall als sogenannte „Erstinverkehrbringer“. Das bedeutet: Wer eine systembeteiligungspflichtige Verpackung erstmalig mit Ware befüllt und vertreibt, muss diese lizenzieren.”
In der Verpackungsverwaltung können Sie Ihre Verpackungen (Artikel-Umverpackungen) anlegen. Vergeben Sie dabei für eine Verpackung eine möglichst eindeutige Bezeichnung.
Wechseln Sie anschließend in den Reiter Positionen und ordnen Sie der angelegten Verpackung einen oder mehrere Verpackungstypen mittels Klick auf das rote [+
] (rechte Seite) zu. Nutzen Sie das [-
] um einen Positionseintrag zu löschen. (Alternativ können Sie die Enter-Taste oder Pfeiltaste-runter nutzen, um Einträge hinzuzufügen und „strg+entf“ um Einträge zu löschen.)
Ein Verpackungstyp darf pro Verpackung nur einmal besetzt werden (also z.B. nur einmal „Aluminium“ und nur einmal „Getränkekarton“).
Geben Sie anschließend ein Gewicht für den Verpackungstyp in der Spalte „Menge (Gramm)“ ein und speichern Sie im Anschluss Ihre Verpackung.
Im Reiter „Verpackungen“ können Sie dem Artikel eine Umverpackung zuordnen.
Klicken Sie auf Hinzufügen, machen Sie Ihre Angaben zu Datum von/bis und suchen Sie eine Verpackung für den Artikel per Suchauswahl (Drei-Punkte-Icon) aus. Die Verpackungen müssen dazu vorher unter Verpackungen verwalten (Menüpunkt 1.2.9.5) angelegt sein. Klicken Sie anschließend auf „OK“ um die Verpackung für Ihren Artikel zu hinterlegen. Sie können auch mehrere Verpackungen hinterlegen.
Die oben beschriebene Art, Verpackungen für Artikel zu hinterlegen, dient der Erfassung von Umverpackungen, besonders auch im Bezug auf das Verpackungsgesetz und die Registrierungspflicht.
Um einzelne Verpackungen für den Versand darstellen zu können, müssen diese als konkrete Artikel über die Artikelverwaltung (Menüpunkt 1.2.1.) angelegt werden. Wichtig hierbei ist, die Verpackungen als bestandsgeführte Artikel (Art: 1
) anzulegen, damit später eine Auswertung möglich ist.
Bitte wählen Sie bei der Anlage des Artikels für eine Verpackung eine aussagekräftige Bezeichnung. Es ist außerdem hilfreich, die Verpackung bereits grob in der Artikelnummer selbst zu beschreiben. So ist später die Auswertung von bspw. „KARTONBASIC001“ bis „KARTONBASIC100“ leichter möglich. Die Artikelnummer darf bis zu 30 Zeichen lang sein.
Ein Verkaufspreis muss für einen solchen Verpackungs-Artikel nicht eingetragen werden.
Was jedoch wichtig ist, ist die Angabe von Mengeneinheit (z.B. Stück), Gewicht und Warengruppe (z.B. eigene Warengruppe für Verpackungsmaterial). Die Mengeneinheiten können dazu in der Mengeneinheitenverwaltung (Menüpunkt 1.2.6) verwaltet werden, Warengruppen in der Warengruppenverwaltung (Menüpunkt 1.2.3.1).
Gewicht und Warengruppe eines Artikels finden Sie im Unterreiter „Allgemeine Angaben“ der Stammdaten. Des Weiteren muss die Checkbox „Verkauf“ in den allgemeinen Angaben angehakt sein.
Die Maße können im Unterreiter „Zusatzinfos“ eingetragen werden.
Je gleichartiger Verpackung ist ein eigener Artikel anzulegen.
Um die Verpackungs-Artikel später auszuwerten, ist es wichtig, Bestand für diese zu erfassen. Das kann auf folgende zwei Arten geschehen:
Die bestandsgeführten Verpackungs-Artikel können nun in den Lieferbedingungen (Menüpunkt 1.5.3) hinterlegt und genutzt werden.
Öffnen Sie die Lieferbedingungsverwaltung und wechseln Sie auf den Reiter „Paket“. Hier können Sie auf der rechten Seite Paketverpackungen hinzufügen – also genau die Verpackungs-Artikel, die wie oben beschrieben in der Artikelveraltung angelegt wurden. Gegebenenfalls müssen für jede bestehende Lieferbedingung hier Verpackungs-Artikel hinterlegt werden.
Wird künftig ein Lieferschein oder Lieferschein/Rechnung mit der entsprechenden Lieferbedingung erstellt und der Paketaufkleber gedruckt, dann kann in dem aufgehenden Fenster noch die Paketverpackung über die drei Punkte angepasst werden.
Über die Auswertung “Artikel Verpackungen” (Menüpunkt 8.5.3) können Sie anhand eines Zeitraumes und optional mit Einschränkung auf bestimmte Artikel eine Auswertung aller Verpackungen, die beim Verkauf der entsprechenden Artikel angefallen sind, darstellen.