Zuletzt aktualisiert am 10. Januar 2025
Tragen Sie hier ein entsprechendes Kürzel ein, das den Hersteller kennzeichnet.
Hier können Sie auswählen, ob es sich um einen Hersteller, einen Akteur (wird für Verkaufsplattformen z.B. Otto, eBay benötigt), oder um beides handelt. Akteure können mit einem Akteurstyp (bspw. Wirtschaftsakteur oder Importeur) in der Artikelverwaltung im Reiter Akteure hinterlegt werden. Der Hersteller ist im Reiter Zusatzinfos im gleichnamigen Feld in der Artikelverwaltung auswählbar.
Hier können Sie die Langbezeichnung eingeben.
Die Adresse der Internetseite des Herstellers kann hier hinterlegt werden. Diese wird standardmäßig in Ihren Shop repliziert und wird dort abgebildet.
Hier können Sie die Kontakt-URL des Herstellers/Akteurs hinterlegen.
Hier können Sie die Kontakt-E-Mail des Herstellers/Akteurs hinterlegen.
Tragen Sie die Standardgarantie in den Monat des Herstellers ein. Eine ggf. abweichende Garantiezeit kann im Artikel eingetragen werden.
Das Feld dient zur reinen Information und hat keine weitere Funktion.
Fügen Sie hier diejenige Nummer der Adresse ein, die Sie in der Adressverwaltung für diesen Hersteller vergeben haben. Alternativ können Sie unter Zuhilfenahme der Taste F5 die Adresse suchen. Sobald Sie eine Adresse ausgewählt haben, werden die weiteren Felder entsprechend ausgefüllt.
Nachdem Sie im Reiter Stammdaten eine Adresse ausgewählt haben, können Sie hier eine dieser Adresse hinterlegte Zusatzadresse auswählen und diese als abweichende Postanschrift verwenden:
Wenn Sie hier ein Hersteller-Bild (Logo) hinterlegen, dann wird dies standardmäßig in allen Shops angezeigt, in die der Hersteller repliziert werden soll.
Um ein Bild hinzuzufügen, müssen Sie sich im Ändern-Modus befinden. Mit der Schaltfläche Bild laden können Sie eine Bilddatei aus dem Dateisystem auswählen oder mit der Schaltfläche Bild einfügen eine Grafik aus der Zwischenablage einfügen. Mit Bild kopieren laden Sie das Bild in die Zwischenablage. Die Schaltfläche Bild löschen entfernt das Bild.
Wenn Sie sich im Ändern-Modus befinden, können Sie das Bild in jeder verfügbaren Webshop-Filiale durch Setzen der Option ganz unten veröffentlichen.
Hier steht die Filial-Nr. des Webshops.
Hier steht die Kurzbezeichnung des Webshops.
Verbinden Sie VARIO mit einem bestehenden xtc-kompatiblem Webshop, so geben Sie hier die ID an, die der Hersteller bereits im xtc-kompatiblen Shop hat. In allen anderen Fällen lassen Sie das Feld leer, eine eindeutige ID wird automatisch vergeben wenn nötig.
Setzen Sie einen Haken, wenn der Hersteller im Webshop veröffentlicht werden soll.
Hier können Sie eine Herstellerbeschreibung hinterlegen. Als Eingabemöglichkeiten stehen Ihnen die gewohnten Editor Funktionen zur Verfügung.
Die Herstellerbeschreibung wird zusammen mit dem Hersteller aktuell nur an Shopware 6 übertragen.
Um die EU-Vorgabe zu erfüllen, wird bspw. die Angabe eines Wirtschaftsakteurs (“Economic Operator”) bei vielen Marktplätzen und Onlineshops verpflichtend.
Sie haben in der Herstellerverwaltung die Möglichkeit, einen Hersteller zusätzlich auch als Akteur zu definieren, wird über das Feld Typ gesteuert. Es lassen sich somit auch Akteure anlegen, die keine Hersteller sind. Das kann für EU-Importe beispielsweise der Fulfillment-Dienstleister sein.
Den Akteur können Sie dann in der Artikelverwaltung im Reiter Akteure dem jeweiligen Artikel zuweisen, um ihn an die Marktplätze oder Onlineshops übertragen zu können. Aktuell haben Sie die Auswahl zwischen der Akteursart Wirtschaftsakteur und Importeur. Hier können Sie den gleichen Hersteller zweimal hinzufügen, um ihn als Wirtschaftsakteur und als Importeur anzugeben oder Sie können verschiedene Hersteller auswählen. Somit haben Sie hierbei maximale Flexibilität und können alle notwendigen Kombinationen abbilden:
Über die Tabelle HST_WA können Sie auf die Herstellerdaten zum hinterlegten Wirtschaftsakteur zugreifen und über die Tabelle HST_IM auf die Daten zum hinterlegten Importeur. Weitere Akteursarten können hier zukünftig flexibel von uns hinzugefügt werden, sofern diese relevant werden.
Eine Übersicht, zu welchen Onlineshops und Marktplätzen sich der Wirtschaftsakteur zu Ihren Artikeln hochladen lässt, haben wir Ihnen auf einer separaten Handbuchseite zur EU-Produktsicherheitsverordnung zusammengefasst.